Architekten + Energieberater
Leistungen

Innerhalb der novellierten EnEV wird die EU Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt. Bestandteil der EU-Richtlinie ist die Einführung des Energieausweises für Gebäude.
Ab 2008 wurde in mehreren Schritten der Energieausweis für Gebäude eingeführt.
Die gesetzliche Einführung verpflichtet Gebäudebesitzer beim Verkauf und bei der Neuvermietung von Gebäuden und Wohnungen den Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

Der Energieausweis ist ein Dokument das den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes darstellt. Der Ausweis dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes zum Zeitpunkt der Erstellung. Er soll sichtbar machen, wie energiesparend order energieverschwendend ein Haus oder eine Wohnung ist, damit ein Käufer oder Mieter Nebenkosten im Voraus einkalkulieren kann.
Die energetische Bewertung des Gebäudes wird anhand einer Farbskala von grün (sehr gute Bewertung) bis rot (sehr schlechte Bewertung) mit dem Energiekennwert Energiebedarf/-verbrauch pro m² im Jahr (Kwh/m²a) dargestellt. Zusätzlich zur Bewertung des Gebäudes beinhaltet der Energieausweis Energieeinsparempfehlungen im Bereich der Gebäudebauteile und Heizungstechnik. Die Energiesparempfehlungen sind Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes, verpflichten jedoch nicht zur Ausführung der Empfehlungen.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder eine Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 wurden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009.
Für Nichtwohngebäude (öffentl. Gebäude, Bürogebäude etc.) wurde der Energieausweis ab dem 01.07.2009 eingeführt.
Es gibt den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Beim verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Verbrauchsdaten der Heizkostenkostenrechnungen der letzten drei Jahre für die Bewertung des Gebäudes herangezogen. Der Ausweis ist günstig zu erstellen, da nur eine Übermittlung der Verbrauchsdaten notwendig wird.
Beim bedarfsbasiertem Energieausweis wird das Gebäude über eine Wärmebedarfsberechnung berechnet. Es wird ein Vororttermin durch einen zugelassenen Energieausweisersteller (z.B. Architekt, Ingenieur ..) notwendig. Durch die energetische Bewertung der Gebäudebauteile (Außenwand, Dach, Kellerdecke…) und Heizungstechnik wird der energetische Standard des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten (Energieverbrauch) bewertet.
Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.
Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1.11.1977 errichtet wurden und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden.
Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit beider Varianten des Energieausweises.
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wird während der Gültigkeitsdauer eine energetische Verbesserung des Gebäudes vorgenommen, sollte man den Ausweis erneuern lassen um von der verbesserten Bewertung für das sanierte Gebäudes zu profitieren.
Das Büro WERNER ARCHITEKTEN hat sich bereits umfangreiche Erfahrungen in der Erstellungen von Energieausweisen erworben und ist berechtigt den Energieausweis auszustellen. Bereits im Jahr 2004 hat das Büro am Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (dena) zur Erprobung des Energieausweises teilgenommen und hat innerhalb des Feldversuchs mehrere Energieausweise erstellt.
Die Kosten für die Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweis werden Ihnen objektbezogen und nach geschätztem Aufwand angeboten.
Profitieren Sie von den umfangreichen Erfahrungen von WERNER ARCHITEKTEN für die Erstellung Ihres Energieausweises.